Institutionen / Zuweiser
Schweigepflicht / Datenschutz
Als fabe arbeiten wir so weit wie möglich mit Behörden und anderen Institutionen zusammen. Wir unterstehen den Regeln des Datenschutzes und der Schweigepflicht.
Fragen, welche sich aus der Praxis ergeben:
(für eine Antwort klicken Sie bitte auf die Frage)
Wie erfahre ich, dass sich ein Klient bei der fabe angemeldet hat oder bereits in einer Beratung ist?
Verlangen Sie als „Zuweiser“ vom Klienten direkt eine Bestätigung. Gerne bestätigen wir z.Hd. der Klienten die Termine oder eine Anmeldung.Wie erfahre ich über den Inhalt einer Beratung?
Fragen Sie die Klienten direkt. Diese können Ihnen auch erlauben, mit uns zu sprechen. Vorausgesetzt wird eine Entbindung von der Schweigepflicht.Wenn ein Klient nicht möchte, dass wir Auskunft geben?
Dann sind wir an die Schweigepflicht gebunden und können somit keine Auskunft erteilen.Können wir erfahren, wer der/die Berater/in ist?
Ja, falls eine Schweigepflichtsentbindung vorliegt. Fragen Sie die Klienten.Müssen alle Klienten etwas an die Beratung bezahlen?
Die Klienten bezahlen gemäss ihrem Einkommen, mehr dazu unter Tarife.Ist ein gemeinsames Gespräch mit der zuweisenden Institution, fabe und den Klienten möglich?
Ja. In Absprache mit der fabe und mit dem Einverständnis der Klienten führen wir gerne ein gemeinsames Gespräch.
Ohne gesetzliche Verfügung können wir nur mit dem Ansatz der Freiwilligkeit arbeiten. Wenn Klienten und Klientinnen keine Unterstützung wollen, haben wir keine rechtlichen Mittel, diese zu erzwingen. Davon ausgenommen sind gesetzlich verfügte Massnahmen.
Schweigepflichtsentbindung (225 KB) |
Standortbestimmungen / Besprechungen mit anderen Institutionen
Standorte dienen der Orientierung, wenn mehrere Fachpersonen bei Klienten involviert sind. In einem Standort werden Ziele und Vereinbarungen getroffen und auch Aufgaben und Rollen geklärt.
Standortbestimmungen in der fabe
Zur Einberufung eines Standortes gilt für uns folgendes Vorgehen:
- Die Klientinnen und Klienten sind mit dem Vorgehen einverstanden.
- Eine Entbindung von der Schweigepflicht liegt vor.
- Es wurde abgeklärt, ob das Kind oder der Jugendliche am Standort teilnimmt.
- Die Teilnehmenden werden von uns eingeladen und wissen, wer an diesem Standort teilnimmt.
- Es folgt eine Einladung, in welcher Ort, Datum und Zeitdauer des Standortes sowie die Gesprächsziele aufgeführt sind.
- Die Leitung erstellt am Ende des Gesprächs ein Beschlussprotokoll. In diesem wird festgehalten, wer was bis wann zu erledigen hat.
- Standortbestimmungen mit mehr als zwei zusätzlichen Institutionen werden durch eine interne Drittperson geleitet.
Unsere Teilnahme an einem externen Standort
Gerne nehmen wir an externen Standorten teil.
Für uns sind folgende Punkte wichtig:
- Zielführend ist es, wenn wir als Fachpersonen im Vorfeld zusammen entscheiden, ob eine Teilnahme unsererseits sinnvoll ist.
- Wichtig ist für uns, dass das Ziel des Standortes definiert ist und unsere Rolle und Aufgabe geklärt ist. Eine Liste mit den Namen der Teilnehmenden ist für uns orientierend.
- Bitte beachten Sie, dass eine Entbindung der Schweigepflicht vorliegen muss und somit die Eltern und das Kind / Jugendliche einverstanden sind.